Impressum einer Homepage muss gut auffindbar sein

News: Impressum einer Homepage muss gut auffindbar sein

simone (52)

simone

03.09.2002 21:17

Aachen

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Impressum einer Homepage muss gut auffindbar sein

Sonntag, 24. November 2002 15:21

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Aus einem Beschluss des Landgerichts Hamburg geht hervor, dass das Impressum auf einer Homepage gut auffindbar und schnell zu erkennen sein muss (Az.: 416 O 94/02)
So müsse das vorgeschriebene Impressum (Paragraf 6 des Teledienstegesetzes) auf der Startseite eindeutig gekennzeichnet sein.

Bei einem Anbieter von Edutainment-Software war das Impressum auf seiner Homepage unter dem Unterpunkt "Backstage" aufgeführt. Ein Konkurrenzunternehmen legte Beschwerde ein - mit der Begründung, dass die Bezeichnung aus der Bühnensprache nicht allgemein geläufig sei. Nachdem das beklagte Unternehmen sich verpflichtete, die Angaben zu Namen und Anschrift des Anbieters künftig als "Impressum/Infos" zu kennzeichnen, wurde der Rechtsstreit beigelegt. (dpa/Heise)

manu (55)

manu

03.09.2002 23:07

Aachen

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Re: Impressum einer Homepage muss gut auffindbar sein

Dienstag, 26. November 2002 12:48

Puuh, da haben wir ja nochmal Glück gehabt ;o)
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