Gebühren für Dialer müssen nicht unbedingt gezahlt werden
Donnerstag, 30. Januar 2003 09:00
In zweiter Instanz hat das Kammergericht Berlin eine Klage einer Berliner Telefongesellschaft zurückgewiesen. Eine Berliner Telefongesellschaft hatte eine Mutter verklagt, da sie sich weigerte, eine Telefonrechnung über knapp 9.000,-- € zu zahlen. Ihr Sohn hatte ohne Wissen einen Dialer installiert, nachdem er es bemerkt hatte, versuchte er den Dailer wieder zu de-installieren, dieser war jedoch innerhalb des Systems unbemerkt weiterhin aktiv. Die Mutter war der Ansicht, es läge in diesem Fall anglistische Täuschung seitens des Anbieters des Dienstes vor. Des Weiteren habe es Probleme bei der Rechnugsstellung der Berliner Telefongesellschaft gegeben. Die Rechnung sei erst nach drei Monaten zugestellt worden und somit sei eine Kontrolle und Abwendung weiteren Schadens unmöglich gewesen. Christlieb Klages, Rechtsanwalt der Mutter, äußerte sich mit Erleichterung über das Urteil: "Wir haben hart gekämpft. Ich glaube, von dem Urteil könnte eine Signalwirkung ausgehen." Dennoch wurde vom Kammergericht eine Revision zugelassen. Die Berliner Telefongesellschaft verkündete, der Fall würde vor den Bundesgerichtshof gehen. MeinTipp: Um ganz sicher zu gehen, kann man gegen eine geringe Gebühr, die 0190-Nummern sperren lassen. Hier findet ihr Links zu folgenden 0190-Warnern
Als DSL-Nutzer ist man von den Dialern NOCH NICHT BETROFFEN. ;o) Gruß, Raj