Erneute Warnung von T-Online an Tauschbörsen-Nutzer
Samstag, 24. August 2002 06:03
Die deutsche Landesgruppe der International Federation of the Phonographic Industry (IFPI) durchforstet zurzeit automatisiert P2P-Tauschbörsen auf Urheberrechtsverstöße hin. Zum Umfang der Ermittlungen will die Organisation keine Angaben machen. "Ja, wir haben eine eigene Abteilung, die Rechtsverstöße in Tauschbörsen sucht", bestätigte IFPI-Sprecher Hartmut Spiesecke.
Eine unbekannte Anzahl von T-Online-Kunden bekam jüngst eine E-Mail zugeschickt, in der die Nutzer von ihrem Provider ermahnt wurden, keine urheberrechtlich geschützte Dateien zum Download anzubieten. Wörtlich hieß es: "Durch einen/mehrere Hinweise ist die T-Online International AG darauf aufmerksam geworden, dass Sie möglicherweise gegen Urheberrecht verstoßen haben könnten." Nach vielen weiteren Konjunktiv-Formulierungen folgt der Hinweis, dass, "sofern eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür spricht, dass die vom Beschwerdeführer erhobenen Vorwürfe der Richtigkeit entsprechen, auch wir entsprechend unseren AGB Maßnahmen ergreifen könnten".
Im weiteren Briefwechsel eines Lesers von heise online mit T-Online wurde dann deutlich, dass es sich beim Beschwerdeführer um die IFPI handelt. Der Leser versicherte T-Online, noch nie über Tauschbörsen gehandelt zu haben und fragte nach, woher T-Online die Informationen erhielt. Einem Mitarbeiter des T-Online-Abuse-Teams platzte im weiteren Mail-Austausch offensichtlich der Kragen: "Welchen Grund hätte denn die IFPI, ausgerechnet Sie zu denunzieren? (...) Bis zum heutigen Tage waren die Daten, die wir von der IFPI bekommen haben, immer korrekt." Es sei die Pflicht von T-Online, einer solchen Beschwerde nachzugehen.
Offenbar steht T-Online also schon längere Zeit mit der IFPI in Kontakt. IFPI-Sprecher Spieseke wollte keine Angaben darüber machen, in welchem Umfang ermittelte IP-Adressen an Provider weitergegeben werden. Man weise verschiedene Provider lediglich darauf hin, dass ihre Nutzer offensichtlich Straftaten begingen. Dieses Vorgehen bezeichnete Spieseke als "Abschreckungsmaßnahme". Könne die Identität eines Nutzers eigenhändig ermittelt werden, so bekomme dieser eine Abmahnung zugeschickt. Warum die IFPI nicht den denkbaren und üblicheren Weg über die Erstattung einer Anzeige gegen die entsprechenden Nutzer geht, wollte Spieseke nicht preisgeben. Noch immer existieren unseres Wissens nach in Deutschland keine aussagekräftigen Urteile gegen Tauschbörsennutzer, die urheberrechtlich geschützte Songs oder Filme zum Download anbieten.
Quelle: heise.de
Eine unbekannte Anzahl von T-Online-Kunden bekam jüngst eine E-Mail zugeschickt, in der die Nutzer von ihrem Provider ermahnt wurden, keine urheberrechtlich geschützte Dateien zum Download anzubieten. Wörtlich hieß es: "Durch einen/mehrere Hinweise ist die T-Online International AG darauf aufmerksam geworden, dass Sie möglicherweise gegen Urheberrecht verstoßen haben könnten." Nach vielen weiteren Konjunktiv-Formulierungen folgt der Hinweis, dass, "sofern eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür spricht, dass die vom Beschwerdeführer erhobenen Vorwürfe der Richtigkeit entsprechen, auch wir entsprechend unseren AGB Maßnahmen ergreifen könnten".
Im weiteren Briefwechsel eines Lesers von heise online mit T-Online wurde dann deutlich, dass es sich beim Beschwerdeführer um die IFPI handelt. Der Leser versicherte T-Online, noch nie über Tauschbörsen gehandelt zu haben und fragte nach, woher T-Online die Informationen erhielt. Einem Mitarbeiter des T-Online-Abuse-Teams platzte im weiteren Mail-Austausch offensichtlich der Kragen: "Welchen Grund hätte denn die IFPI, ausgerechnet Sie zu denunzieren? (...) Bis zum heutigen Tage waren die Daten, die wir von der IFPI bekommen haben, immer korrekt." Es sei die Pflicht von T-Online, einer solchen Beschwerde nachzugehen.
Offenbar steht T-Online also schon längere Zeit mit der IFPI in Kontakt. IFPI-Sprecher Spieseke wollte keine Angaben darüber machen, in welchem Umfang ermittelte IP-Adressen an Provider weitergegeben werden. Man weise verschiedene Provider lediglich darauf hin, dass ihre Nutzer offensichtlich Straftaten begingen. Dieses Vorgehen bezeichnete Spieseke als "Abschreckungsmaßnahme". Könne die Identität eines Nutzers eigenhändig ermittelt werden, so bekomme dieser eine Abmahnung zugeschickt. Warum die IFPI nicht den denkbaren und üblicheren Weg über die Erstattung einer Anzeige gegen die entsprechenden Nutzer geht, wollte Spieseke nicht preisgeben. Noch immer existieren unseres Wissens nach in Deutschland keine aussagekräftigen Urteile gegen Tauschbörsennutzer, die urheberrechtlich geschützte Songs oder Filme zum Download anbieten.
Quelle: heise.de
Signatur:In theory there is no difference between theory and practice
- in practice there is.