Urteil Impressum muss gut auffindbar sein

News: Urteil : Impressum muss gut auffindbar sein

rob (45)

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12.08.2002 00:42

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Urteil : Impressum muss gut auffindbar sein

Montag, 15. März 2004 11:49

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lt. einem Urteil des Oberlandesgerichts München (12. 2.04) muss ein Link zum Impressum einfach zugänglich gemacht werden, es darf nicht erst nach längerer Suche zu finden sein, dies erfüllt nicht den Anforderungen des Teledienstegesetzes (TDG).

Schon in erster Instanz wurde festgestellt, dass ein Link zum Impressum bei einer üblichen Bildschirmauflösung von 1024x768 nicht erst nach dem Scrollen über mehrere Bildschirmseiten sichtbar werden dürfte.

Ein Link zum Impressum muss (nach dem Urteil des OLG München) an einer gut wahrnehmbaren Stelle und ohne langes Suchen jederzeit auffindbar sein. Leicht erkennbar im Sinne von Paragraf 6 TDG sind die Informationen nur dann, wenn eine "einfache und effektive optischen Wahrnehmung" besteht und das Impressum ohne Zwischenschritte erreichbar ist.

manu (41)

manu

03.09.2002 23:07

Aachen

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Re: Urteil : Impressum muss gut auffindbar sein

Dienstag, 16. März 2004 11:15

Also ich war der festen Überzeugung, dass es dieses Urteil schon gab: Link.

Oder wurde das jetzt nur bestätigt oder dagegen geklagt oder was?

Signatur:"I have not failed. I've just found 10,000 ways that won't work." - Thomas Alva Edison (1847-1931)

rob (45)

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Re: Urteil : Impressum muss gut auffindbar sein

Dienstag, 16. März 2004 16:51

das ist ein neues Urteil - wie schon geschrieben vom 12.2.04

da ist wohl jemand verklagt worden, weil sein Link zum Impressum zwar auf der Startseite war, aber man musste erst 4 Seiten nach unten blättern.

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